General terms and conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen
expo messesysteme.de GmbH
(Our General terms and conditions, available only in German)
(Our General terms and conditions, available only in German)
I. Allgemeines
1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma expo messesysteme.de GmbH (messesyste-me.de) gelten für alle Rechtsgeschäfte mit Unternehmen wie Industriekunden oder Wiederverkäufern, d.h. Kunden, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen (einschließlich Dienst- und Beratungsleistungen) von messesysteme.de erfolgen ausschließlich aufgrund der AGB von messesysteme.de. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen messesysteme.de und dem Kunden in ihrer jeweils gültigen Fassung.
2. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Kunden gelten die AGB als angenom-men. Auf Verlangen stellt messesysteme.de dem Vertragspartner ein Exemplar der AGB zur Verfügung. Sie können darüber hinaus online unter www.messesysteme.de eingesehen, herunter geladen, gespeichert und ausgedruckt werden. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, auch wenn messesysteme.de diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
3. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ebenso die gesonderten Allgemeinen Mietbedingungen im Anhang auf die hiermit explizit verwiesen wird. Diese Regelungen sind Sonderbe¬stimmungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
II. Regelungen zum Vertrag
1. Vertragsschluss
a. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn messesysteme.de die Bestellung durch Lieferung der bzw. durch die Mitteilung der Auslieferung innerhalb der angegebenen Lieferfrist annimmt.
b. Der Kunde erhält nach Aufgabe seiner Bestellung eine technische Bestelleingangsbestätigung auf der Webseite und per E-Mail. In dieser automatischen E-Mail findet der Kunde seine Bestellung. Diese Be-stelleingangsbestätigungs-E-Mail stellt noch keine Bestellannahmeerklärung dar, da die Bestellung durch messesysteme.de erst geprüft wird.
c. Die konkreten Bestelldaten des Kunden werden bei messesysteme.de gespeichert. Die Daten können auf der Internetpräsenz unter "Ihr Konto" abgerufen und über das Internetdienstprogramm (Browser) gespeichert werden. Weiter kann auch über ein Kontaktformular mit messesysteme.de in Verbindung getreten werden, um z.B. die Adresse oder Zahlungsart bei offenen Bestellungen zu ändern. Dies geschieht zur Sicherheit des Kunden, wie alles andere im Login-Bereich auch, über eine verschlüsselte Verbindung (SSL).
d. Hat ein Vertriebspartner von messesysteme.de beim Vertragsschluss mitgewirkt, erkennt messesysteme.de Einwendungen des Kunden nicht an, die der Kunde aus einem zusätzlichen Vertragsverhältnis mit dem Vertriebspartner herleitet.
e. Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von messesysteme.de schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde messesysteme.de alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt, etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt, Genehmigungen und Freigaben erteilt sowie sonst erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit der Übersendung des bestellten Produktes. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. messesysteme.de verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich darüber zu informieren, wenn sich die Leistungserbringung aufgrund von Umständen, die außerhalb der Sphäre von messesysteme.de liegen, verzögert oder unmöglich wird. Kommt der Kunde seinen Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten nicht ausreichend nach und verzögert sich hierdurch die Durchführung der vertraglichen Leistungspflicht durch messesysteme.de, so verlängern sich die vereinbarten Fristen automatisch angemessen, mindestens jedoch um den Zeitraum der Verzögerung.
f. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von messesysteme.de liegende und von messesysteme.de nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden messesysteme.de für deren Dauer von der Pflicht zur Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt entsprechend, wenn die dort genannten Umstände bei einem Lieferanten oder Unterlieferanten von messesysteme.de eintreten. Sofern messesysteme.de für die Erbringung der Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst herstellt und die sie zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist messesysteme.de zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit messesysteme.de von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird, sofern messesysteme.de die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat oder messesysteme.de die verkaufte Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur wesentlich überteuert beschaffen kann. messesysteme.de wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen informieren und dem Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.
2. Zahlungsverzug des Kunden
a. messesysteme.de kann, ungeachtet der ihr sonst zustehenden Rechte, die gelieferten Sachen zur Sicherung ihrer Ansprüche zurückfordern bzw. zurücknehmen, wenn der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug gerät. messesysteme.de muss dem Kunden diese Maßnahme zuvor angekündigt und eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gesetzt haben. messesysteme.de wird dem Kunden binnen eines Monats nach der Rücknahme erklären, welche weiteren Rechte messesysteme.de im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug des Kunden geltend machen wird. Diese Monatsfrist beginnt erst, wenn messesysteme.de alle gelieferten Sachen in deren Gesamtheit vom Kunden zurückerhalten hat. Der Eigentumsvorbehalt bleibt davon unberührt.
b. messesysteme.de kann die Durchführung eines Vertrages bzw. mehrerer, zeitlich und sachlich miteinander verbundener Verträge einstellen, wenn der Kunde mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug kommt oder wenn konkrete Anhaltspunkte einer bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit des Kunden vorliegen. In diesem Fall kann messesysteme.de Zahlung bzw. Teilzahlung Zug-um-Zug gegen Leistung verlangen, auch wenn im Vertrag für messesysteme.de eine Vorleistungspflicht vereinbart wurde. messesysteme.de ist zusätzlich berechtigt, für noch nicht fällige Forderungen die Bestellung ausreichender Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Kunde die verlangten Sicherheiten nicht oder nicht in ausreichender Höhe, kann Messesysteme.de ihrerseits die Leistung zurückhalten und die sich aus der Pflichtverletzung des Kunden ergebenden Ansprüche geltend machen.
3. Rechte von messesysteme.de bei Annahmeverzug
a. Nimmt der Kunde die ihm angebotene vertragsgemäße Leistung nicht an, ist messesysteme.de nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, über die zu liefernden Sachen anderweitig zu verfügen. Für messesysteme.de besteht keine Verpflichtung zu einer Ersatzlieferung, wenn die verkaufte Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur wesentlich überteuert beschafft werden kann. Unter diesen Umständen erlischt der Ersatzlieferungsanspruch des Kunden, nachdem messesysteme.de dem Kunden die Unmöglichkeit oder erhebliche Erschwerung angezeigt hat, es sei denn, der Kunde erklärt sich mit einer von messesysteme.de angebotenen alternativen Liefermöglichkeit einverstanden.
b. Nimmt der Kunde die von messesysteme.de angebotene vertragsgemäße Leistung nicht an und befindet er sich aufgrund dessen im Annahmeverzug, kann messesysteme.de, ohne einen Nachweis, 15 % des vereinbarten Preises für die angebotene Leistung als Entschädigung verlangen. messesysteme.de bleibt die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten. Dem Kunden ist es unbenommen nachzuweisen, dass messesysteme.de nur ein wesentlich niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
4. Untersuchungspflichten des Kunden
Der Kunde hat die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf Mängel, insbesondere auf Mengenab¬weichungen und offensichtliche sonstige Mängel, zu untersuchen (§ 377 HGB). Offensichtlich in die¬sem Sinne sind Mängel, die so offen zu Tage treten, dass sie auch dem nicht fachkundigen Durch¬schnittskäufer ohne besondere Aufmerksamkeit und ohne weiteres auffallen. Stellt der Kunde fest, dass die Lieferung vom Vertragsgegenstand abweicht, muss er die Ware unversehrt zurück senden. Mengenabweichungen, offensichtliche Mängel und Fehllieferungen hat der Kunde messesysteme.de innerhalb von fünf Arbeitstagen (= Arbeitstage sind Montag bis Freitag) nach Ablieferung schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Rügefrist sind jegliche Gewährleistungsansprüche wegen Mengenabweichungen und offensichtlichen Mängeln ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für Mengenabweichungen und offensichtliche Mängel, für den Zeitpunkt der Feststellung und die Rechtzeitigkeit der Absendung der Mitteilung an messesysteme.de. Bei jeder Mängelrüge steht messesysteme.de das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung bzw. des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde messesysteme.de die notwendige Zeit und- soweit sich der Gegenstand bei dem Kunden befindet - Gelegenheit einräumen, insbesondere den Zutritt gewähren.
5. Gewährleistungsrechte bei Kaufverträgen
a. Die Gewährleistungspflichten beginnen mit der Ablieferung der Sachen. Die Gewährleistungsfrist im Fall einer Versendung der Waren beginnt mit Zurverfügungstellung der Sache an dem Bestimmungsort des Kunden, jedoch spätestens zwei Wochen nach dem Versand der Sachen zu laufen. Die Gewährleis¬tungsfrist beträgt, soweit nicht anders vereinbart, ein Jahr.
b. Messesysteme.de leistet zunächst nach ihrer Wahl die Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). messesysteme.de steht zur Ausübung seines diesbezüglichen Wahlrechts eine Überlegungsfrist von mindestens 48 Stunden, bezogen auf zwei Arbeitstage (= Arbeitstage sind Montag bis Freitag), gerechnet ab dem Eingang der Mitteilung des Kunden bei messesysteme.de, zu. Der Kunde hat zwei Nacherfüllungsversuche wegen desselben Mangels zu dulden. messesysteme.de hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Scheitert die Nacherfüllung, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Das Rücktrittsrecht ist jedoch für nur geringfügige Vertragswidrigkeiten (Pflichtverletzungen), insbesondere für nur geringfügige Mengenabweichungen oder Mängel, ausgeschlossen. Der Kunde hat messesysteme.de bei der Fehlerbeseitigung im Rahmen des ihm Zumutbaren zu unterstützen.
c. Sind die aufgetretenen Fehler auf Umstände zurückzuführen, die messesysteme.de nicht zu vertreten hat, sondern die aus dem Risikobereich des Kunden stammen, entfällt eine Gewährleistungspflicht. Dies gilt zum Beispiel bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Materials oder im Falle einer Nichtbeachtung von Gebrauchsanleitungen und -voraussetzungen. Des weiteren entfällt eine Gewährleistung, wenn der Kunde Änderungen am Kaufgegenstand vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde weist im Zusammenhang mit der Mängelmitteilung an messesysteme.de nach, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich war.
d. Zugesicherte Eigenschaften sind nur diejenigen, die als solche bezeichnet sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat der Kunde zunächst Anspruch auf unverzügliche Nachbesserung durch messesysteme.de. Gelingt diese Nachbesserung nicht oder nur teilweise, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Preises.
e. Der Kunde soll Mängel, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, messesysteme.de unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für eine Mängelbeseitigung geeigneten Information schriftlich melden.
f. Ist messesysteme.de auf Grund einer Mängelmitteilung des Kunden tätig geworden, ohne dass ein Fehler vorlag, oder ist messesysteme.de für eine vorgenommene Mängelbeseitigung nicht gewährleis¬tungspflichtig gewesen, kann messesysteme.de vom Kunden die Vergütung ihres damit verbundenen Aufwandes auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungsbewirkung gültigen messesysteme.de -Preisliste verlangen.
6. Farbverbindliche Vorgaben
Die auf den Waren aufgebrachten Farben werden je nach dem Medium und der Oberfläche unter¬schiedlich wiedergegeben. Um die entsprechenden Farbvorstellungen der Kunden realisieren zu kön¬nen, ist eine Farbvorlage durch den Kunden in sehr guter Qualität (Digitalproof oder Cromalin) und als farbverbindlich gekennzeichnet wiederzugeben. Ebenso ist die Angabe der Farben auf der Euroskala möglich. Wird durch den Kunden keine verbindliche Farbvorlage geliefert, werden spätere Einwände diesbezüglich nicht anerkannt; insbesondere stellt dies dann keinen Mangel dar.
7. Eigentumsvorbehalt
a. messesysteme.de behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen vor, bis die Ansprüche, die messesysteme.de gegen den Kunden aus dem zu Grunde liegenden Vertragsverhältnis mit den gelieferten Sachen zustehen, beglichen sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der der messesysteme.de zustehenden Saldoforderung.
b. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte, insbesondere ihre Verbindung mit Gegen-ständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu über¬eignen oder sonstige, das Eigentum von messesysteme.de gefährdende Verfügungen zu treffen.
c. Der Kunde tritt bereits jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an messesysteme.de ab; messesysteme.de nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung als nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen messesysteme.de und dem Kunden vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10 % dieses Preises entspricht.
d. Bei Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums oder des abgetretenen Zahlungsan-spruchs durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt und das Eigentum von messesysteme.de sowie auf die Forderungsabtretung hinzuweisen. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, messesysteme.de unverzüglich telefonisch oder per E-Mail und unter Angabe des Sachverhalts zu informieren und auf Verlangen zusätzlich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, messesysteme.de den Namen des oder der Dritten, die eine Sach- oder Forderungspfändung betreiben oder sonstige Beeinträchtigungen verursachen, so mitzuteilen, dass messesysteme.de in der Lage ist, ihre rechtlichen Interessen dem Dritten gegenüber zu wahren. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe trägt der Kunde.
e. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen von Messesysteme.de um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.
8. Vertragliches Pfandrecht
messesysteme.de steht wegen der Forderung aus diesem Vertrag für ihre Leistungen ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund dieses Vertrages in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das Pfandrecht besteht auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Lieferungen und sonstigen Leistungen, soweit sie mit dem Gegenstand, an dem die Leistung erbracht wird, in Zusammenhang steht.
9. Übergang der Sachgefahr
a. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs der zu liefernden Sachen geht auf den Kunden über, sobald sie dem Kunden übergeben wurden. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde sich in Annahmever¬zug befindet.
b. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs der zu versendenden Sachen geht bereits zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem eine Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Dies gilt auch im Fall einer frachtfreien Lieferung und wenn der Kunde eine Versendung der Ware ausdrücklich oder konkludent, insbesondere durch die Angabe einer Lieferanschrift, gewünscht hat. Verzögert sich hierbei der Versand auf Wunsch des Kunden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über, wobei messesysteme.de berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, die Lieferung im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
10. Preise, Zahlung
a. Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von messesysteme.de zuzüglich Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Höhe der Stundensätze, Reise- und sonstige Nebenkosten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von messesysteme.de.
b. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie der Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten. Alle Rechnungen von messesysteme.de sind sofort ohne Abzug fällig und zahlbar, es sei denn, messesysteme.de weist in der Rechnung eine Zahlungsfrist aus. Leistet der Kunde nicht innerhalb von 14 nach Zugang der Rechnung bzw. nicht innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist nach Zugang der Rechnung oder leistet der Kunde nicht innerhalb des vertraglich anderweitig vereinbarten Zahlungsziels, gerät er gemäß § 286 Abs. 2 Ziff. 1 bzw. 2 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug, mit der Folge, dass gemäß § 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geschuldet werden. messesysteme.de behält sich die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor.
c. Sind zur Herstellung der Betriebsbereitschaft der von messesysteme.de gelieferten Sachen Installation, Montage und Einrichtungen erforderlich, so werden diese Leistungen von messesysteme.de gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich eine entgegenstehende Abrede getroffen. Sämtliche Unterstützungsleistungen, die messesysteme.de anbietet und die der Kunde in Anspruch nehmen möchte, sind gesondert nach Aufwand zu vergüten.
d. Preiserhöhungen aufgrund der Erhöhungen der gesetzlichen Umsatzsteuer trägt der Kunde.
e. Bei Kaufverträgen, bei denen die Begleichung von offenen Posten per Sepa Lastschrift erfolgt, zieht messesyste-me.de den auf der Vorabankündigung angegebenen Betrag per Lastschrift frühestens am 2. Werktag nach Vor-abankündigung ein. Die Vorabankündigung ist in den Rechnungen aus Lieferung und Leistung als Textposition enthalten und wird dem Kunden als *.PDF-Dokument per E-Mail übermittelt.
III. Haftung
1. messesysteme.de haftet nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. messesysteme.de haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter.
2. Soweit die Haftung für fahrlässige Pflichtverletzungen nicht ausgeschlossen werden kann, beschränkt sich die Schadensersatzhaftung von messesysteme.de auf den nach der Art der Lieferung und Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden.
3. Soweit die Haftung messesysteme.de gegenüber beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf eine persönliche Schadenersatzhaftung von gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern, freien Mitarbeitern, sonstigen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von messesysteme.de.
4. messesysteme.de haftet nicht für auftretende Mängel, die im Zusammenhang mit einer durch den Kunden vorge-nommenen oder sonst veranlassten Änderung der Produkte oder sonstigen Fremdeinflüssen stehen. Es obliegt dem Kunden nachzuweisen, dass auftretende Mängel nicht kausal auf einer Änderung der Systemumgebung oder sonstigen Fremdeinflüssen beruhen.
IV. Sonstiges
1. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Übertragung von Rechten und Pflichten
a. Der Kunde kann gegenüber messesysteme.de mit einer Forderung nur aufrechnen, wenn diese von messesysteme.de unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit messesysteme.de beruht, nicht geltend machen.
b. messesysteme.de ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung von Pflichten auf einen Dritten ist ohne die Zustimmung des Kunden wirksam. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm zustehenden Ansprüche gegen messesysteme.de, insbesondere aus Gewährleistungsrechten, an Dritte abzutreten.
2. Widerrufsrecht
a. Unternehmen wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
3. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
a. Für alle geschlossenen Vereinbarungen gilt ausschließlich deutsches Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist deutsch.
b. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von messesysteme.de. messesysteme.de ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
4. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in den Bedingungen eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmun-gen nicht berührt. (Stand der AGB: Juli 2015)